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Fragen an das Augustinum

Wir wissen, dass der Entscheidungsprozess für die richtige Lebensform im Alter seine Zeit braucht. Diese Zeit nehmen wir uns für Sie. Alle Ihre Fragen beantworten Ihnen unsere Interessenten- und Vertragsberater gerne bei einer Hausführung.


Fragen, die uns häufig gestellt werden, können wir Ihnen schon hier beantworten.
  • Was regelt der Wohnstiftsvertrag? 
  • Was beinhaltet der monatliche Pensionspreis ?
  • Kann ich mein Haustier bei einem Umzug in das Augustinum mitnehmen?
  • Gibt es eine Altersgrenze?
  • Wie ist mein Appartement eingerichtet?
  • Kann ich Gäste empfangen?
  • Wozu brauche ich einen Vorvertrag?
  • Wie sicher ist mein Wohndarlehen?
  • Wer sorgt sich um mich, wenn ich krank werde?
  • Muss ich ausziehen, wenn ich pflegebedürftig werde?
  • Wie kann ich für den Fall der Pflegebedürftigkeit finanziell vorsorgen?
  • Wie kann ich das Haus besser kennen lernen?
  • Wie lange besteht ein Vorvertrag?



Was regelt der Wohnstiftsvertrag?

Der Wohnstiftsvertrag ist ein "gemischter" Vertrag aus Dienstleistungs-, Darlehens- und Mietvertrag. Er wird beim Einzug geschlossen und beschreibt die Standard- und Wahlleistungen sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner.

Was beinhaltet der monatliche Pensionspreis?

Der monatliche Pensionspreis umfasst sowohl Dienstleistungen als auch Miete; in ihm sind sämtliche Standardleistungen eingeschlossen. Seine Höhe richtet sich nach der Größe des Appartements und danach, ob der Wohnstiftsvertrag auf eine oder zwei Personen lautet. Zusätzlich zu den im Pensionspreis enthaltenen Standardleistungen wird eine Fülle weiterer Dienstleistungen angeboten, die individuell in Anspruch genommen werden können und gesondert berechnet werden. Dazu zählen auch die vorgehaltene Infrastruktur (z.B. Waschsalon) sowie die Angebote unserer Partner (Restaurant, SB-Laden, Ärzte u.a.), deren Nutzung den Bewohnern freisteht.

Kann ich mein Haustier bei einem Umzug in das Augustinum mitnehmen?

Sie müssen sich nicht von einem lieb gewonnenen Haustier trennen. Sie können einen Hund, eine Katze oder Ziervögel mitbringen, sofern von diesen Tieren keine dauerhaften Störungen oder Gefahren ausgehen.

Gibt es eine Altersgrenze?

Nein. Es ist keine Frage des Alters, ob und wie Sie unser Dienstleistungsangebot nutzen. Je früher Sie allerdings einziehen, desto besser können Sie unser vielseitiges Angebot nutzen. Vorverträge für Appartementtypen, die aufgrund der Nachfrage erst nach langen Wartezeiten zum Bezug angeboten werden können, möchten wir Ihnen nur anbieten, wenn Sie sich rechtzeitig dafür entscheiden. Das ist für uns eine Frage der Seriosität.

Wie ist mein Appartement eingerichtet?

Das Appartement ist Ihr individueller Wohnraum. Sie finden allerdings eine je nach Appartement-Typ leicht variierende Grundausstattung mit Küchenzeile oder Pantry, Einbauschränken und Badezimmeranbauten vor. Das bedeutet, Sie können Ihre eigene Einrichtung mitbringen und brauchen sich nicht von lieb gewonnenen Gegenständen zu trennen.

Kann ich Gäste empfangen?

Selbstverständlich. Wann immer Sie wollen. Für festliche Anlässe stellen wir Ihnen ansprechende Räume zur Verfügung. Auf Wunsch kümmern wir uns auch um den Partyservice. Übernachten können Ihre Gäste übrigens in einem unserer Gästeappartements.

Wozu brauche ich einen Vorvertrag?

Der Vorvertrag gibt Ihnen Sicherheit bei Ihrer Zukunftsplanung. Gemeinsam mit den Interessenten- und Vertragsberatern legen Sie einen Zeitpunkt für den geplanten Einzug fest und werden umgehend informiert, wenn Ihr Wunschappartement zur Verfügung steht. Auch im Fall inzwischen eingetretener Pflegebedürftigkeit gilt unsere Zusage uneingeschränkt weiter. Das bei Abschluss des Vorvertrags eingezahlte Wohndarlehen wird mit 4 Prozent pro Jahr verzinst. Außerdem können die Vorvertragspartner jederzeit am Leben des Hauses zu den gleichen Konditionen wie die Bewohner teilnehmen.

Wie sicher ist mein Wohndarlehen?

Bei Abschluss eines Vertrages ist ein Wohndarlehen zu entrichten. Die Höhe des Betrags ist von der Größe des gewählten Appartements abhängig. Das Wohndarlehen ist mittels Treuhandvertrag über Grundschulden, Bürgschaften oder vergleichbare Sicherheiten besichert und wird mit 4 Prozent pro Jahr verzinst. Zur Besicherung wird ein Treuhandvertrag abgeschlossen.

Wer sorgt sich um mich, wenn ich krank werde?

Es ist ein besonderer Sicherheitsvorteil im Augustinum, dass bei Krankheit oder körperlichen Einschränkungen stets Hilfe zur Hand ist. Bei vorübergehender Erkrankung werden Sie in Ihrem eigenen Appartement pflegerisch betreut und können den Appartement-Service für die Mahlzeiten in Anspruch nehmen, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.

Muss ich ausziehen, wenn ich pflegebedürftig werde?

Nein. Selbst bei schwerer Pflegebedürftigkeit werden Sie im eigenen Appartement gepflegt. Alle Pflegeleistungen im Wohnstift werden vom Ambulanten Pflegedienst Augustinum erbracht. Auch Krankenpflege bei vorübergehender Erkrankung können Sie in Anspruch nehmen. Die Pflege erfolgt im eigenen Appartement, selbst bei schwerer Pflegebedürftigkeit. Es gibt keinen Umzug auf eine Pflegestation. Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen müssen wir zur eigenen Sicherheit des Bewohners von der Zusage der Pflege im eigenen Appartement abweichen. Die verantwortliche Pflegefachkraft berät Sie ausführlich über die Möglichkeiten der Kostenerstattung durch die Kassen. Leistungen, die über den gesetzlich vorgesehenen Umfang hinausgehen und einen festgesetzten Eigenanteil übersteigen, können von der hausinternen Pflegekosten-Ergänzungsregelung übernommen werden.

Wie kann ich für den Fall der Pflegebedürftigkeit finanziell vorsorgen?

Ein weiterer Vorteil im Augustinum: Die Begrenzung des finanziellen Risikos durch die Pflegekosten-Ergänzungsregelung (PER). Die PER wird bei Einzug mit dem Wohnstiftsvertrag zusammen abgeschlossen, sofern noch keine Eingruppierung in eine gesetzliche Pflegestufe vorliegt. Mit einem monatlichen Beitrag von derzeit 75,- ¤ zusätzlich zum Pensionspreis begrenzt die PER den Eigenanteil an den Pflegekosten auf monatlich maximal 400,- ¤ (Bei Vertragsbeginn > 80 Jahre beträgt der monatliche Eigenanteil 500,- ¤). Es gilt eine Karenzzeit von zwei Jahren.


Wie kann ich das Haus besser kennen lernen?

Stellen Sie uns auf die Probe - wohnen Sie zur Probe. Nehmen Sie teil am kulturellen und geselligen Leben des Hauses. Sprechen Sie mit denen, die ihre Entscheidung für das Augustinum schon getroffen haben.

Wie lange besteht ein Vorvertrag?

Mit der Ablehnung des zweiten Einzugsangebotes nach dem im Vorvertrag angegebenen Termin treten Sie selbst vom Vorvertrag zurück. Das Wohndarlehen wird zurückgezahlt, und es bestehen keine weiteren gegenseitigen Rechte und Pflichten mehr. Unsere Berater werden aber in jedem Fall das persönliche Gespräch mit Ihnen suchen. Veränderungen in Ihrer persönlichen Lebenssituation - etwa den Wunsch nach einem anderen Appartement-Typ - werden wir soweit wie möglich berücksichtigen.
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